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BGH, 15.02.1977 - 5 StR 598/76 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen Verbreitung pornografischer Schriften durch Vorführung eines Films im Kino - Bezug pornografischer Schriften - Einziehung von pornografischen Filmkopien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 18.07.1979 - 2 StR 114/79
Strafbarkeit des gewerblichen Vermietens von pornographischen Filmen an …
Die Auslegung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn die geforderte Vergütung in Teilleistungen für die Filmvorführung einerseits und die Nebenleistung (z.B. Getränke) andererseits aufgeschlüsselt werden kann, die Vergütung für die Filmvorführung "ganz" auf diese Teilleistung entfalle (BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), hat das Bundesverfassungsgericht als gegen das Grundgesetz verstoßend insoweit abgelehnt, als zwischen der Filmvorführung und der weiteren Leistung ein Zusammenhang besteht (BVerfGE 47, 109, 122).Daraus ergibt sich, daß in einem solchen Fall des fehlenden Zusammenhangs zwischen Filmvorführung und Nebenleistung das Entgelt für die Filmvorführung als gesondertes Entgelt anzusehen ist, das im Sinne des Gesetzes "ganz" für die Filmvorführung verlangt wird (BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76).
- BGH, 23.05.1978 - 1 StR 109/78
Verurteilung wegen Verbreitung pornografischer Schriften - Öffentliche Vorführung …
Nach den Feststellungen handelte es sich hier um ein untrennbar kombiniertes Leistungsangebot, bei dein eine Aufschlüsselung der geforderten Vergütung in selbständige Teilpreise, die als solche "ganz" auf eine entsprechende Teilleistung entfielen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Februar 1977 - 5 StR 598/76), nicht möglich war (BVerfG NJW 1978, 933, 934/935).